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Ablauf & Kosten

Ablauf:

Hilfe daheim steht für einen kunden-orientierten Ablauf und transparente Kosten, sodass Sie genau wissen, wie wir Sie betreuen und welche Aufwendungen dafür entstehen. 

In einem unverbindlichen Erstgespräch ermitteln wir Ihren spezifischen Bedarf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Betreuungspaket, das Ihren Anforderungen gerecht wird. 

Nach Vertragsabschluss organisieren wir die passende Betreuungskraft und kümmern uns um die zeitnahe Anreise sowie die Einarbeitung in Ihrem Zuhause. Wir organisieren die Vertragsabwicklung zwischen Ihnen und der Personenbetreuerin. Hilfe daheim steht Ihnen natürlich auch in der Beratung und Abwicklung von Förderansuchen zur Seite.

Hilfe daheim führt in der Folge regelmäßige Besuche bei Ihnen zur Qualitätssicherung durch und steht Ihnen während des gesamten Betreuungsprozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Wir fungieren als zentrale Schnittstelle zwischen Klient, Familie und Personenbetreuerin. So gewährleisten wir die Zufriedenheit aller Beteiligten!

Kosten:

Die Kosten der Betreuungsperson orientieren sich vorrangig an der Pflegestufe des Klienten und an der Dauer des jeweiligen Turnus. Standard ist ein Turnus von 28 Tagen, die Turnusdauer kann aber flexibel an die Kundenwünsche angepasst werden. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung.

Hinzu kommen die Fahrtkosten der Betreuungspersonen aus dem bzw. in das Heimatland sowie eine monatliche Agenturpauschale. Für besonders schwierige Betreuungssituationen wie nächtliche Einsätze, Bettlägerigkeit oder weitere Personen im Haushalt können Zuschläge zum Tagsatz anfallen. Dies ist pro Betreuungsverhältnis separat zu ermitteln.

Förderung und Eigenanteil Kosten:

Der Eigenanteil der Kosten der 24h-Betreuung reduziert sich durch die vom Sozialministeriumsservice bereitgestellte Förderung. Für zwei selbständig erwerbstätige Betreuungskräfte, die der Pflichtversicherung auf Basis der für das jeweilige Beitragsjahr gesetzlich vorgesehenen Mindestbeitragsgrundlagen unterliegen, beträgt der Zuschuss € 640 monatlich, zwölf Mal jährlich. Für nur eine selbständig erwerbstätige Betreuungskraft kann ein Zuschuss in Höhe von € 320 monatlich geleistet werden. 

Die Förderung kann beantragt werden, wenn die zu betreuende Person zumindest Pflegestufe 3 erhält und das Netto-Einkommen unter EUR 2.500,- liegt.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Förderung!

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