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Ablauf & Kosten

Ablauf:

Hilfe daheim steht für einen kunden-orientierten Ablauf und transparente Kosten, sodass Sie genau wissen, wie wir Sie betreuen und welche Aufwendungen dafür entstehen. 

In einem unverbindlichen Erstgespräch ermitteln wir Ihren spezifischen Bedarf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Betreuungspaket, das Ihren Anforderungen gerecht wird. 

Nach Vertragsabschluss organisieren wir die passende Betreuungskraft und kümmern uns um die zeitnahe Anreise sowie die Einarbeitung in Ihrem Zuhause. Wir organisieren die Vertragsabwicklung zwischen Ihnen und der Personenbetreuerin. Hilfe daheim steht Ihnen natürlich auch in der Beratung und Abwicklung von Förderansuchen zur Seite.

Hilfe daheim führt in der Folge regelmäßige Besuche bei Ihnen zur Qualitätssicherung durch und steht Ihnen während des gesamten Betreuungsprozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Wir fungieren als zentrale Schnittstelle zwischen Klient, Familie und Personenbetreuerin. So gewährleisten wir die Zufriedenheit aller Beteiligten!

Kosten:

Die Kosten der Betreuungsperson orientieren sich vorrangig an der Pflegestufe des Klienten und an der Dauer des jeweiligen Turnus. Standard ist ein Turnus von 28 Tagen, die Turnusdauer kann aber flexibel an die Kundenwünsche angepasst werden. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung.

Hinzu kommen die Fahrtkosten der Betreuungspersonen aus dem bzw. in das Heimatland sowie eine monatliche Agenturpauschale. Für besonders schwierige Betreuungssituationen wie nächtliche Einsätze, Bettlägerigkeit oder weitere Personen im Haushalt können Zuschläge zum Tagsatz anfallen. Dies ist pro Betreuungsverhältnis separat zu ermitteln. Wir verrechnen außerdem eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von EUR 450,-.

Förderung und Eigenanteil Kosten:

Der Eigenanteil der Kosten der 24h-Betreuung reduziert sich durch die vom Sozialministeriumsservice bereitgestellte Förderung.

Seit 01.09.2023 gilt:

Für zwei selbstständig erwerbstätige Betreuungspersonen, die der Pflichtversicherung (im Sinne einer Vollversicherung) auf Basis der für das jeweilige Beitragsjahr gesetzlich vorgesehenen Mindestbeitragsgrundlagen unterliegen, beträgt die Zuwendung 800 Euro monatlich, zwölf Mal jährlich. Für nur eine selbstständig erwerbstätige Betreuungsperson kann eine Zuwendung in Höhe von 400 Euro monatlich geleistet werden.

Sollte die Betreuung durch eine selbstständig erwerbstätige Betreuungsperson durchgehend zumindest 28 Tage erfolgen, beträgt der Zuschuss 800 Euro. Die Einsatzzeiten müssen in allen Fällen das im HBeG genannte Mindestausmaß erreichen.

Die Förderung kann beantragt werden, wenn die zu betreuende Person zumindest Pflegestufe 3 erhält und das Netto-Einkommen unter EUR 2.500,- liegt.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Förderung!

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