Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U., Inh. Mag.(FH) Ivo Gewolf, mit Sitz in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Kardinalplatz 3/1 (= Auftragnehmer) – und des Vertragspartners (= Auftraggeber), im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus der Vermittlung von Betreuungspersonal.
2. 24-Stunden-Betreuung
Gegenstand dieses Bereiches ist die Vermittlung von selbständigen Betreuungspersonen an einen Privathaushalt. Dabei fungiert die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. ausschließlich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber (zu betreuende Person, deren Angehörige oder Vertreter) und der Betreuungskraft. Die angebotenen Betreuungskräfte arbeiten im Verhältnis zur betreuten Person auf Basis eines Werkvertrages als selbständige Unternehmer. Die Vermittlung einer Betreuungsperson erfolgt seitens der Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für alle Dienstleistungen. Es liegt kein Unterschied darin, ob diese Dienstleistung kostenpflichtig oder kostenfrei für den Kunden ist.
4. Allgemeines
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch Ersatzbestimmungen, die dem ursprünglichen Zweck entsprechen, zu ersetzen. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform, Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungen
Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. erbringt ihre Leistungen gemäß den AGB und beschäftigt für die 24-Stunden-Betreuung selbst kein eigenes Betreuungs- und Dienstleistungspersonal. Davon ausgenommen sind Leistungen des Case-Managements und der Qualitätssicherung, die von angestelltem Personal der Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. vorgenommen werden können. Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. stellt nur die Kontakte zwischen den selbständigen Betreuern und den Kunden her. Die Informationen auf unserer Website sowie die Beratungsleistungen werden sorgfältig recherchiert. Für ihren Inhalt wird keine Haftung oder rechtliche Verantwortung übernommen, verbindliche Auskünfte werden von zuständigen Behörden, Rechtsanwälten oder Steuerberatern erteilt.
6. Aufwandsentschädigung
Für die Vermittlung von selbständigen Betreuungskräften wird eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Unabhängig vom Verlauf des Betreuungsverhältnisses wird die Aufwandsentschädigung nicht rückerstattet.
7. Vertragsmuster
Ein Vertragsmuster zwischen Auftraggeber und selbstständiger Betreuungsperson stellt die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. zur Verfügung, für dessen Inhalt keinerlei Haftung übernommen wird. Der/Die Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Turnuszeiten ausschließlich mit der Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. und die Arbeitszeiten (inkl. Ruhezeiten) direkt mit der Betreuungsperson zu vereinbaren sind.
8. Vertragsbeginn – Kündigung
Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen (Datum des Poststempels ist entscheidend) zum Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes aufgelöst werden:
• bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen / Bezugspersonen oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Personen gegen die Betreuungsperson;
• bei Verletzung der Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen / Bezugspersonen oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehender Personen;
• wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson im Zuge ihrer Leistungserbringung sich gesundheitlich oder in sonstiger Weise gefährden würde;
• wenn die/der Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist;
• wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst;
• wenn die zu betreuende Person / Auftraggeber/in die Qualitätssicherung durch die / den Auftragnehmer verweigert.
9. Entgelt
Für die in Punkt 6 und 7 dieses Vertrages genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von zwei Betreuungspersonen, die sich im Turnus abwechseln, wird ein pauschales Entgelt inkl. Ust. vereinbart. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab
Unterfertigung dieser Vereinbarung auf das Konto des Auftragnehmers zur Bezahlung zu bringen, widrigenfalls ist die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. zur Leistungsverweigerung berechtigt.
10. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der in Rechnung gestellten Aufwandsentschädigung bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum. Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde in Schriftform und bei begründeten Einwänden Einspruch erheben.
11. Auswahl der Betreuungskraft
Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. (Auftragnehmer) sucht unter Berücksichtigung der Anforderungen laut Bedarfsanalyse eine geeignete selbstständige Betreuungsperson aus und weist diese dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistung der Personenbetreuung von einer oder mehreren verschiedenen Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Der Auftraggeber hat innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit der Betreuungsperson das Recht, Einwände gegen die Betreuungsperson zu erheben und diese schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. In der Folge wird eine neue geeignete Ersatzbetreuerin ausgewählt und neuerlich zugewiesen. Ein weiteres Widerspruchsrecht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. (Auftragnehmer) ist verpflichtet, noch vor der Unterfertigung dieses Vertrages:
• ein Erstgespräch durchzuführen
• den Auftraggeber umfassend über die Rahmenbestimmungen der 24-Stunden-Personenbetreuung, gesetzliche Grundlagen, mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären.
12. Qualitätssicherung
Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, welche mindestens alle sechs Wochen ab der Einführung der ersten Betreuungskraft in den Haushalt der zu betreuenden Person zu erfolgen haben, durchzuführen. Über diese Kontrollen müssen entsprechende Aufzeichnungen geführt werden und mit der zu betreuenden Person bzw. deren gesetzlichem Vertreter besprochen werden. Sind Veränderungen notwendig, müssen diese im Einvernehmen gesetzt werden.
13. Haftung
Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. übernimmt keinerlei Haftungen für das Verhalten (z.B. Pflegefehler, Sachschäden…) der Betreuungskraft. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Betreuungskraft die Leistungen als selbständiger Unternehmer erbringt und das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß § 159 GewO 1994 ausübt. Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung einer Betreuungskraft innerhalb einer bestimmten Frist.
14. Daten und Datenschutz
Die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der Vermittlungstätigkeit zu verwenden. Auch die Weitergabe an Dritte ist zulässig, sofern es die Tätigkeit erfordert.
15. Sonstiges
Zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten sind die Vertragsparteien verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung einer guten Betreuung durch die Agentur Hilfe daheim - IG Personen- und Hausbetreuung e.U. übermittelt werden dürfen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von dem vereinbarten Schrifterfordernis. Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird sie durch eine gültige und wirksame Vereinbarung ersetzt, die am ehesten dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner entspricht.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Klagenfurt am Wörthersee. Es gilt österreichisches Recht.